Betreuungskraft in einer Pflegeeinrichtung

Gesundheitswesen

Betreuungskraft
nach §53c und §43b SGB XI

Berufsbild
Mittlerweile haben Pflegebedürftige in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgehen. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams betreuen und begleiten die zusätzlichen Betreuungskräfte z.B. beim Lesen, beim Basteln, beim Spazierengehen oder zu kulturellen Veranstaltungen. Es soll erreicht werden, dass den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Pflegegästen durch zusätzliche Betreuung und Aktivierung mehr Zuwendung und eine höhere Wertschätzung entgegengebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht wird. Zusätzliche Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte. In diesem Aufgabengebiet sind Betreuungskräfte in der ambulanten Pflege und teil– bzw. vollstationären Pflegeeinrichtungen sozialversicherungspflichtig tätig und werden über die Pflegekasse finanziert.

Anforderungen/Voraussetzungen
Die Qualifizierung wendet sich an Personen aus dem Gesundheitssektor sowie Teilnehmende mit einer positiven Haltung zur direkten Arbeit mit alten, behinderten und kranken Menschen und Interesse an gesundheitsspezifischen Themen. Daher eignet sie sich für Teilnehmende mit langjähriger Berufserfahrung sowie für Quereinsteiger. Ein grundsätzliches Interesse am Kontext Pflege- auch ohne direkten Einsatz- sollte vorhanden sein. Ein Orientierungspraktikum vor Beginn der Qualifizierung (mit einer Mindestdauer von 1 Woche) ist für branchenfremde Interessenten Voraussetzung.

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