Eine gesundheitliche Einschränkung führt schnell ins berufliche „Aus“: Doch eine berufliche Reha kann Betroffenen wieder eine neue Chance geben – und den Weg zurück ins Arbeitsleben ebnen. Der Gesetzgeber hat mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX) rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit Menschen nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder zurück in den Arbeitsmarkt finden.
Das Sozialgesetzbuch IX § 33 regelt den Rechtsanspruch von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Unter anderem können das sein:
Der Antrag wird beim zuständigen Reha-Träger gestellt – je nach persönlichen Voraussetzungen sind das insbesondere die Deutsche Rentenversicherung, die Arbeitsagentur, die ARGEn oder die zuständige Berufsgenossenschaft. Auch die nächstgelegene gemeinsame Service-Stelle kann weiterhelfen. Sprechen Sie mit Ihrem jeweiligen Ansprechpartner bei:
Dort können Sie auch einen entsprechenden Antrag stellen. Wichtig: Bei der Antragsbewilligung haben Betroffene Wunsch- und Wahlrechte.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Weitere Informationen sind dem Flyer zu entnehmen, Kontakte zu den Sozialversicherungsträgern können wir gerne herstellen.
Frank Olaf Heckroth
Tel.: 0231 7109-208
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