Immer mehr Unternehmen setzen sich aktiv für den Erhalt und die Förderung der Mitarbeitergesundheit ein – weil sie wissen, dass dies ein Wettbewerbsfaktor in einer alternden Gesellschaft sein wird. Mit der Präventionsvorschrift § 84 SGB IX wurden die Weichen dafür gestellt, dass Unternehmen die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Belegschaft langfristig sichern können: Das Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
Das BFW Dortmund bietet Unternehmen Unterstützung bei der Ein- und Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) – damit Arbeitsunfähigkeit überwunden und Fehlzeiten verringert werden können.
Dr. Stefanie Siebeneick-Seimetz
Tel.: 0231 7109-340
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Am Mittwoch, 24.07.2024 hatten wir Besuch von zwei Referentinnen der DRV Westfalen. Frau Fabienne Schneider und Frau Dr. Anne Strotmeyer, bei der DRV mit Forschungsprojekten, Grundsatz- und Strategiefragen beschäftigt, informierten sich über das BFW Dortmund, seine Möglichkeiten und Besonderheiten und unsere Arbeitsweise.
Viele Menschen nutzen diese Zeit, um Urlaub zu machen, zu verreisen oder die Seele baumeln zu lassen. Das Berufsförderungswerk Dortmund wünscht allen mit uns verbundenen Personen, Organisationen, Einrichtungen und Trägern eine schöne, unbeschwerte Sommerzeit! Wir wünschen allen schöne sonnige Tage. Mögen Sie an wunderbare Orte reisen, neue Eindrücke gewinnen, interessante Menschen treffen oder ganz viel Zeit für sich selbst haben.
Auch bei uns im BFW Dortmund genießen ab dem 29.07.2024 viele ihre Sommerferien. Ab dem 19.08.2024 sind wir wieder in voller Stärke für Sie da. Kommen Sie erholt und entspannt wieder. Wir freuen uns auf Sie!