Immer mehr Unternehmen setzen sich aktiv für den Erhalt und die Förderung der Mitarbeitergesundheit ein – weil sie wissen, dass dies ein Wettbewerbsfaktor in einer alternden Gesellschaft sein wird. Mit der Präventionsvorschrift § 84 SGB IX wurden die Weichen dafür gestellt, dass Unternehmen die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Belegschaft langfristig sichern können: Das Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
Das BFW Dortmund bietet Unternehmen Unterstützung bei der Ein- und Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) – damit Arbeitsunfähigkeit überwunden und Fehlzeiten verringert werden können.
Dr. Stefanie Siebeneick-Seimetz
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