Ein Nachschlagewerk mit Einkerbungen zur besseren Orientierung

Über uns

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen des Berufsförderungswerkes Dortmund

Für die vom
Berufsförderungswerk Dortmund
im NW Berufsförderungswerk e. V.
Hacheneyer Straße 180
44265 Dortmund
– nachfolgend „BFW“ genannt –

angebotenen Dienstleistungen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt).

1. Gegenstandsbereich

Unter dem Begriff Dienstleistung werden Leistungen des BFW zusammengefasst, die entweder für eine Person (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt), eine Gruppe von Teilnehmern, eine juristische Person (z. B. Unternehmen, Verband, Leistungsträger, Behörde) oder einen sonstigen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) zu einem vereinbarten Zweck erbracht werden. 

Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst nicht Dienstleistungen der beruflichen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus dem Zweckbetrieb des BFW. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die das BFW als Leistungserbringer für Rehabilitationsträger erbringt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs I, III, VII und IX für die besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 

Zu den Leistungen im Sinne dieser AGB gehören namentlich:

  1. Berufs-, tätigkeits- und belastungsbezogene Untersuchungen und/oder Begutachtungen durch eine medizinisch, psychologische Eignungsdiagnostik und/oder Arbeitserprobung und/oder durch eine praxisnahe Arbeitsplatzsimulation (Assessmentdienstleistungen)
  2. Medizinische Diagnostik, Begutachtung, Intervention oder Beratung (medizinische Fachdienstleistungen)
  3. Psychologische Diagnostik, Begutachtung, Intervention oder Beratung (psychologische Fachdienstleistungen)
  4. Gesundheitstrainings- und -beratung, Entspannungs- und Achtsamkeitstrainings, Physiotherapie, Sport- und Fitnesskurse (allgemeine Gesundheitsdienstleistungen)
  5. Fachlich oder sprachlich orientierte bildungsbezogene Vorbereitungslehrgänge (allgemeine Bildungsdienstleistungen)
  6. Trainings zum Erwerb von persönlichen und methodischen Grundkompetenzen, Maßnahmen zur Stabilisierung und Empowerment (pädagogische Dienstleistungen)
  7. Aus-, Fort- und Weiterbildung/Umschulung nach BBiG oder eine andere beruflich orientierte Qualifizierung (berufliche Qualifizierungsdienstleistungen),
  8. sozialpädagogische Ausbildungs- oder Integrationsbegleitung, Absolventenmanagement (Arbeitsmarktdienstleistungen)
  9. bildungs-, berufs- oder integrationsbezogene Fallbegleitung (Case-Management)
  10. Beratung bezüglich der Verwendung technischer Hilfsmittel, Disability-Management und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), berufsfachliche oder arbeitsergonomische Beratung (berufsbezogene Beratungsdienstleistungen)
  11. Leistungen betreffend die betriebliche Gesundheitsförderung (Betriebliches Gesundheitsmanagement)
  12. Produkte und Maßnahmen, die eine Kombination aus den genannten Leistungsgruppen darstellen oder damit vergleichbar sind.

 

2. Vertragliche Vereinbarung

Über die Annahme eines schriftlichen Angebots und/oder über einen Teilnahme-, Bildungs-, Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungsvertrag kommt es zwischen dem BFW und einem Auftraggeber (Unternehmen/Betrieb/Verband/Leistungsträger/Behörde/Interessent mit der Finanzierungszusage durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr/Interessent mit einem Bildungs- oder einem Arbeits- und Vermittlungsgutschein und der Förderzusage durch einen Leistungsträger der Arbeitsförderung nach SGB II/III sowie Selbstzahler) zu einer rechtsverbindlichen, vertraglichen Vereinbarung zu einem oder mehreren der unter Punkt 1. genannten Dienstleistungsangeboten, wobei der Auftraggeber als Teilnehmer auch selbst Empfänger dieser Leistungen sein kann.

Die vertraglichen Vereinbarungen regeln die Teilnahme- und Umsetzungsbedingungen einer Dienstleistung und enthalten neben der Konkretisierung des Vertragsgegenstandes (Ziel, Zweck, Ort, Zeit, Dauer und Umfang) Aussagen über Zugangsberechtigungen, erforderliche Anwesenheiten, Materialien (z. B. Lehr-/Lernmittel), Betriebsferienzeiten des BFW und andere geplante Abwesenheiten des Teilnehmers, Rechte und Pflichten des Auftraggebers, des Teilnehmers und des BFW sowie ggf. Angaben über Leistungskontrollen und Leistungsdokumentationen, vorzeitige Beendigung, Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie ggf. Angaben zu Kosten, Preisen, zur Art der Rechnungsstellung und zu den Zahlungsbedingungen. Mit der Unterschrift erkennt der Auftraggeber die vereinbarten Teilnahmebedingungen und diese AGB an.

Der Auftraggeber übernimmt die Kosten der Dienstleistung gemäß den vereinbarten Preisen. Zusätzlich können für einzelne Dienstleistungen besondere Bedingungen oder gesetzliche Vorgaben gelten, die zu berücksichtigen sind und von den nachfolgenden Regelungen der AGB abweichen können. Maßgeblich ist dann die in der vertraglichen Vereinbarung getroffene Regelung. Sofern in der vertraglichen Vereinbarung jedoch keine oder nur punktuell konkrete Regelungen fixiert sind, treten die Regelungen der AGB an die Stelle der fehlenden Regelungen.

 

3. Teilnahmeberechtigung

Wenn für die Inanspruchnahme einer Dienstleistung besondere gesetzlich geforderte Zulassungs- bzw. Zugangsvoraussetzungen oder sonstige Auflagen (z. B. erforderliche Zertifikate, geforderte Bildungsabschlüsse, medizinische oder psychologische Nachweise, Atteste, Testate oder Gutachten, Spracheinstufungszertifikate etc.) bestehen, sind diese zu erfüllen und dem BFW gegenüber nachzuweisen. Für Maßnahmen der Arbeitsförderung (FbW und AVGS) gelten neben den Vorgaben durch das SGB die Bedingungen der AZAV. Die im Maßnahme-Konzept geforderten Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Dienstleistung sind bei einer Eignungsfeststellung im BFW zu überprüfen und zu dokumentieren. Hierzu ist es notwendig, dass der Teilnehmer im Vorfeld eine Schweigepflichtentbindung / Datenübermittlung unterschreibt; da noch keine vertragliche Vereinbarung besteht. Genaue Zulassungs- und Zugangsvoraussetzungen und die Methode ihrer Feststellung werden i. d. R. in der vertraglichen Vereinbarung genannt. Sollte sich jedoch nachträglich herausstellen, dass diese Voraussetzungen bei Antritt nicht erfüllt waren, entfällt der Vertrags- oder Vereinbarungsgegenstand und das BFW Dortmund behält sich die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vor.

 

4. An- und Abmeldung 

Wenn keine abweichende Regelung in der vertraglichen Vereinbarung getroffen wird, gelten folgende Bedingungen:

  1. Die Anmeldung zu einer Maßnahme erfolgt persönlich, schriftlich, per E-Mail, über vom BFW bereitgestellte elektronische Anmeldeforen oder fernmündlich in der Teilnehmerverwaltung (Anmeldung) des BFW und muss rechtzeitig, in der Regel bis 14 Tage vor Veranstaltungs-/ Maßnahmebeginn (Anmeldeschluss), erfolgen. Nachmeldungen sind in Absprache mit dem BFW möglich.
  2. Sofern in der vertraglichen Vereinbarung eine Mindest-Teilnehmerzahl angegeben ist, hat der Auftraggeber diese Anzahl mindestens anzumelden oder die Kosten bis zur Mindest-Teilnehmerzahl zu übernehmen, andernfalls kann das BFW von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
  3. Das BFW bestätigt die Anmeldung schriftlich, per E-Mail oder in anderer elektronischer Form bzw. verschickt eine Absage. Nach erfolgter Bestätigung gilt die Anmeldung als verbindlich.
  4. Stornierungen von Anmeldungen sind schriftlich oder per E-Mail vom Auftraggeber vorzunehmen.
  5. Bei der Abmeldung einzelner Teilnehmer, die nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Maßnahme erfolgt, ist der halbe (bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme vereinbarte) Preis pro Teilnehmer zu zahlen.
  6. Bei Abmeldung durch den Auftraggeber nach Beginn der Maßnahme oder wenn ein Teilnehmer das Dienstleistungsangebot während der Laufzeit abbricht, ist der volle (bis zum planmäßigen Ende des Dienstleistungsangebotes vereinbarte) Preis pro Teilnehmer zu zahlen.

 

5. Durchführung

Sofern in der vertraglichen Vereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Durchführung und Leistungserfüllung grundsätzlich in den Räumen und während der Geschäftszeiten des BFW.

  • Die allgemeinen Geschäftszeiten des BFW sind:
    montags bis donnerstags 08:00 Uhr – 16:30 Uhr
    freitags 08:00 Uhr – 12:30 Uhr.
    Grundsätzlich werden Dienstleistungen nicht während der Betriebsferienzeiten des BFW erbracht, es sei denn, es ist vertraglich vereinbart worden.
  • Das BFW stellt für die Durchführung der jeweiligen Dienstleistung adäquat fachlich qualifiziertes Personal zur Verfügung und sorgt im Vertretungsfall für fachlichen Ersatz. Der Wechsel oder der Ausfall des vom BFW für die Dienstleistungsdurchführung betrauten und eingesetzten Fachpersonals oder auch kurzfristige Veränderungen oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen den Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Rechnungsbetrags, sofern das Gesamtergebnis und der Gesamtablauf nicht wesentlich beeinträchtigt werden oder durch die Ereignisse eine erhebliche Leistungsstörung aufgetreten ist.
  • Bei Maßnahmen der Arbeitsförderung gemäß SGB II/III unter dem Geltungseinfluss der AZAV sind Teilnehmer im Rahmen ihrer Mitwirkung verpflichtet, am Ende der Maßnahme an einer Befragung zur Art der Durchführung, zum Personal, zur räumlich-technischen Ausstattung sowie zum Ergebnis der Maßnahme teilzunehmen und den hierfür vom Träger zur Verfügung gestellten Fragebogen auszufüllen. 
  • Sofern bei der Durchführung der Dienstleistung spezielle Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden sollen oder ungewöhnliche Hilfsmittel einzusetzen sind, hat dieser die hierfür notwendigen Ressourcen selbst bereitzustellen und dem BFW für die Zeit der Durchführung verfügbar zu machen.
  • Für die Dauer des Dienstleistungsangebots bzw. der Maßnahme, besonders bei beruflichen Qualifizierungsdienstleistungen, hat der Auftraggeber, sofern keine andere rechtliche Regelung gilt, dafür Sorge zu tragen, dass der Teilnehmer während und im Zusammenhang mit der Durchführung von ihm haftpflicht- und über ihn gesetzlich unfallversichert ist.
  • Naturkatastrophen, Pandemien, Störungen und Unterbrechungen der Rohstoff- und Energieversorgung, hoheitlich angeordnete Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen und andere Fälle von höherer Gewalt sowie Ereignisse von außergewöhnlicher Tragweite, die vom BFW nicht zu verantworten sind, befreien für die Fortdauer ihrer Wirkungen von der Erfüllungsverpflichtung der vertraglichen Vereinbarung. Das BFW wird bemüht sein, eine alternative Erfüllung der Dienstleistung zu ermöglichen, wenn dies möglich ist (z. B. durch ein Online-Angebot anstelle einer Präsenzveranstaltung), um die Leistungsstörung zu verhindern oder zu verkürzen.

 

6. Vorzeitige Beendigung

Soweit keine anders gefasste Regelung in der vertraglichen Vereinbarung für die vorzeitige Beendigung einer Dienstleistung getroffen wurde, gilt Folgendes:

Das BFW ist berechtigt, Teilnehmer bei Zahlungsverzug, bei auftraggeber- bzw. teilnehmer-seitiger Störung der Maßnahme oder des Betriebsablaufs, bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung des BFW oder, wenn das Verhalten den Erfolg der Dienstleistung insgesamt gefährdet, sowie bei wiederholten oder grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen gegen Anordnungen und Regelungen des BFW oder dessen Personal von der Teilnahme auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt schriftlich unter Angabe des Grundes gegenüber dem Teilnehmer und führt zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Auftraggeber erhält unverzüglich eine Kopie des Schreibens, ein Anspruch auf Minderung der vereinbarten Kosten besteht in diesem Fall für ihn nicht. Dies gilt auch, wenn solche Störungen in einem Praktikumsbetrieb oder einer vom BFW mit der Durchführung der Maßnahme oder von Teilen der Maßnahme beauftragten Dritt-Einrichtung auftreten.

 

7. Rücktrittsrecht – Kündigung

Soweit in der vertraglichen Vereinbarung keine andere Regelung getroffen worden ist, gelten nachfolgende Regeln für den Rücktritt bzw. für die Kündigung einer Dienstleistung:

  1. Von einem Dienstleistungsangebot können Auftraggeber und BFW bis zum Anmeldeschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich oder per E-Mail zu erklären. Dessen ungeachtet kann das BFW die Durchführung der Dienstleistung – auch kurzfristig – absagen, wenn die im Angebot genannte Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  2. Bei einer Rücktrittserklärung, die spätestens 14 Werktage vor dem Veranstaltungs-/Maßnahmebeginn (Anmeldschluss) eingeht, entfällt der Preis; bei einem Rücktritt bis zum 3. Werktag vor dem Veranstaltungs-/ Maßnahmebeginn reduziert sich der Preis auf 50 %. Bei einem späteren Rücktritt gelten die Regelungen entsprechend einer ordentlichen Kündigung.
  3. Teilnehmer und Auftraggeber haben im Fall einer durch die andere Vertragspartei zu vertretenen, nicht unerheblichen Leistungsstörung nach vorangegangener erfolgloser Aufforderung zur Abstellung des Mangels mit angemessener Fristsetzung sowie aus triftigen persönlichen Gründen das Recht der Kündigung (ordentliche Kündigung). Eine ordentliche Kündigung kann zum Ende eines Monats mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe des Kündigungsgrundes eingereicht werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung ist der volle, auf die anteilige Dauer bezogene Preis zu zahlen. Soweit bei einem Rücktritt vor Beginn oder einer Kündigung nach Beginn der Preis entfällt oder sich reduziert, sind mindestens geleistete oder eingegangene Verpflichtungen zur Leistung von Sachaufwendungen oder Personalkosten des für die Dienstleistung vorgesehenen Fachpersonals dem BFW zu erstatten, soweit keine Ersatzverwendung möglich ist. Hinsichtlich der Abmeldung einzelner Teilnehmer gilt dies auch in Bezug auf die Sachaufwendungen.
  4. Die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt für alle Parteien unberührt. Die fristlose Kündigung und deren Folgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

8. Preise

Die Kosten für eine Dienstleistung richten sich nach den in der vertraglichen Vereinbarung angegebenen Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, soweit die Dienstleistung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.

Etwaige Kosten für Prüfungen durch Dritte (z. B. IHK) oder andere externe Kosten, die in der vertraglichen Vereinbarung genannt, aber nicht ausdrücklich in den in der vertraglichen Vereinbarung angegebenen Preisen enthalten sind, müssen zusätzlich vom Auftraggeber per Kostenweiterleitung getragen werden. Dies gilt auch, sofern sich externe Kosten erst nach Vertragsabschluss als erforderlich erweisen oder bekannt werden; gegebenenfalls teilt das BFW die externen Kosten unverzüglich nach Bekanntwerden dem Auftraggeber mit, der in diesem Fall gemäß Ziffer 7 vom Vertrag zurücktreten kann.

Soweit im Angebot keine andere Regelung enthalten ist, sind die Preise unmittelbar nach Ende der Maßnahme fällig. Preise sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Bankkonten des BFW zu überweisen. Einer besonderen Rechnung bedarf es nicht, wenn in der vertraglichen Vereinbarung die Fälligkeit der Zahlung des Preises und die Bankverbindung des BFW angegeben sind.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich aus der Annahme des Angebots oder der vertraglichen Vereinbarung im Sinne dieser AGB ergebenden Leistungen oder sonstigen Verpflichtungen und Gerichtsstand für Streitigkeiten daraus oder über das Bestehen solcher vertraglichen Vereinbarungen ist Dortmund.

 

10. Datenschutz

Das BFW verpflichtet sich, die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, namentlich der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB), einzuhalten. Die von den Teilnehmern für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen personenbezogenen Daten werden in der EDV des BFW elektronisch gespeichert. Das BFW kommt seiner Informationspflicht gemäß § 13 und § 14 DSGVO nach. Dies erfolgt über ein gesondertes Merkblatt, in dem die Pflichtangaben genannt sind. Der Teilnehmer wird darin über sein Auskunftsrecht informiert.

 

11. Haftung

Für etwaige Vermögensschäden des Teilnehmers und des Auftraggebers, die aus einem Ausfall, Abbruch oder einer Leistungsunterbrechung einer Dienstleistung resultieren, haftet das BFW nicht. Ansonsten haftet das BFW für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn es diese Schäden selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn es fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Soweit das BFW im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehender Regelung für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf 1.000.000,00 EUR für Sach-u. Personenschäden und auf 250.000,00 EUR für Vermögensschäden, sofern deren Ausgleich nicht ohnehin nach Satz 1 ausgeschlossen ist.

 

12. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung eines Angebotes oder einer vertraglichen Vereinbarung im Sinne dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

13. Nebenabreden

Rechtswirksame Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

14. Geltende Rechtsvorschriften

Soweit eine vertragliche Vereinbarung im Sinne dieser AGB keine Regelungen enthält, finden die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B, (VOL/B) Anwendung; im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. Von der getroffenen vertraglichen Vereinbarung einschl. dieser AGB abweichende Abreden sind rechtsverbindlich erst wirksam, wenn sie von einem/einer vertretungsberechtigten Mitarbeiter*in des BFW schriftlich bestätigt worden sind.

 

15. Mahnungen

Für außergerichtliche Mahnungen können Mahngebühren erhoben werden, sofern die durch das Verfahren entstandenen, zusätzlichen Aufwendungen begründet sind.

 

Berufsförderungswerk Dortmund
im Nordrhein-Westfälisches Berufsförderungswerk e. V.

Stand: November 2021

 

 

Nachrichten

 Alle Nachrichten im Überblick

Natürlich sind wir
Mitglied im