BFW-Dortmund

FAQs: Corona-Regelungen

Update 05.04.2022 Das Berufsförderungswerk Dortmund reagiert frühzeitig auf Veränderungen der Corona-Fallzahlen und auf die neuen Verordnungen der Landesregierung NRW. Uns erreichen viele Fragen – hier unsere Antworten:

Welche Regelungen gelten für das Tragen einer Maske im BFW Dortmund?

Im Innenbereich besteht weiterhin bis zum 30.04.22 die Maskenpflicht (medizinische Masken). Auf dem BFW-Außengelände gibt es keine Maskenpflicht. Bei Sport- und Freizeitangeboten kann u.U. auf die Maske verzichtet werden, wenn die Atmungsintensität stark behindert ist.

Gibt es eine Testpflicht für Teilnehmende?

Bei Geimpften und Genesenen kann bei Vorlage eines entsprechenden Immunisierungsnachweises auf die Testung verzichtet werden.
Für Teilnehmende der Qualifizierung, die nicht genesen oder geimpft sind, werden weiterhin 3-mal wöchentlich im Lehrgangsraum Selbstschnelltestungen durchgeführt.
Für Teilnehmende des InCenters, die nicht genesen oder geimpft sind, gilt: Sofern sie keine Bescheinigung einer anderen Teststelle vorlegen, werden sie jeden Morgen mit einem Antigen-Schnelltest durch das Personal unseres Medizinischen Dienstes getestet.

Gibt es eine Testpflicht für Teilnehmende des Reha-Assessments?

Für alle Teilnehmenden des Reha-Assessment gilt ebenfalls die 3-G Regel.
Teilnehmende, die nur für einen Tag ins BFW kommen (z. B. psychologische Eignungstestung, arbeitsmedizinische Untersuchung, Vorgespräche) müssen die entsprechenden Nachweise mitbringen.

Bei einem mehrtägigen Aufenthalt im BFW (z. B. zur 2- oder 6-wöchigen Berufsfindungsmaßnahme oder zur berufspraktischen Erprobung) besteht für nicht immunisierte Teilnehmende die Verpflichtung, täglich ein bescheinigtes negatives Testergebnis vorzulegen. Sofern sie keine Nachweise mitbringen, werden sie jeden Morgen mit einen Antigen-Schnelltest durch das Personal unseres Medizinischen Dienstes getestet.

Wie sollten sich BFW-Teilnehmende, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, verhalten?

Sollten Sie sich mit dem Corona-Virus infizieren, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in Quarantäne zu begeben.

Für die Zeit der Quarantäne können Teilnehmende nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen frühestmöglich Ihre*n Fallsteuerer*in über das Testergebnis informieren. Diese*r benachrichtigt den/die Lehrgangsleiter*in und den Kostenträger. Gegebenenfalls (abhängig vom Berufsbild) kann während der Quarantäne die Qualifizierung in Form einer online-gestützten Heimlernphase via digitaler und telefonischer Betreuung stattfinden. Das gilt in jedem Fall auch für andere Leistungen des BFW, insbesondere auch für eine ggf. notwendige psychologische oder medizinische Begleitung sowie eine Betreuung durch den/die Fallsteuerer*in.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf den Seiten des NRW-Gesundheitsministeriums. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de

Bleiben Sie gesund!
Ihr BFW-Team

Nachrichten

 Alle Nachrichten im Überblick

Natürlich sind wir
Mitglied im