BFW-Dortmund

BFW erhält erneut höchstes BEM-Zertifikat

09.11.2020. Eine Erkrankung kann jeden treffen. Betroffene haben dabei häufig nicht nur die eigene Gesundheit im Kopf, sondern schnell auch die Frage nach ihrer beruflichen Zukunft. Das Berufsförderungswerk Dortmund unterstützt erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement, kurz BEM genannt und hat dafür jetzt erneut das höchste und international anerkannte IDMSC-Zertifikat von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bekommen.

Das BEM ist ein Instrument zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit für erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit 2004 ist es für Unternehmen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das besondere Zertifikat, das einem Unternehmen bescheinigt, im eigenen Haus selbst betriebliche Eingliederungsmaßnahmen nach einem hohen Standart durchzuführen, erreichen allerdings nicht alle Unternehmen. Das Berufsförderungswerk Dortmund hat als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation umfangreiche Erfahrung mit der Wiedereingliederung von erkrankten Arbeitnehmern und konnte auch deshalb die Anforderungen für eine Rezertifizierung nach IDMSC (International Disability Management Standart Council) erfüllen.

Darüber hinaus bietet das BFW Dortmund Betriebliches Eingliederungsmanagement auch anderen Unternehmen als Dienstleister an. Zu den Kunden gehören der Pharmakonzern Boehringer-Ingelheim mit seiner Tochterfirma microparts aus Dortmund sowie das Dortmunder Studierendenwerk.

Das BFW Dortmund sorgt mit einem breiten Unterstützungsangebot für erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wer länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres krankgeschrieben ist, hat Anrecht auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Hier zählt übrigens nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum über zwölf Monate hinweg. Das Angebot für ein BEM ist freiwillig, wird aber von Betroffenen im BFW Dortmund gerne genutzt. „Die meisten, die zu mir kommen, sagen anschließend, dass ihnen die Unterstützung ihres Arbeitgebers sehr gut getan hat“, berichtet Carsten Böckmann, BEM-Beauftragter im BFW Dortmund. „Natürlich können wir niemanden gesund machen, aber wir können gegebenenfalls Bedingungen schaffen, die Arbeitsfähigkeit langfristig erhalten.“

Carsten Böckmann ist als BEM-Beauftragter im BFW Dortmund betrieblicher Ansprechpartner für erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Koordinator der Unterstützungsangebote. Diese Angebote sind weitreichend und individuell. Carsten Böckmann erklärt: „Es gibt im BEM nichts, was es nicht gibt. Das Instrument ist allumfassend. Es kann Arbeitszeitverkürzungen bedeuten oder eine geänderte Arbeitsplatzausstattung und noch vieles mehr. Ich sehe mich da als Lotse, der Kolleginnen und Kollegen die betrieblichen und außerbetrieblichen Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer persönlichen Lage aufzeigt."

Der durch zahlreiche Fortbildungen selbst zertifizierte BEM-Beauftragte des BFW Dormund sorgt auch dafür, dass bei Bedarf die BFW-Betriebsärztin eingeschaltet oder Experten zum Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung hinzugezogen werden. Die Teilnahme an einem BEM ist immer freiwillig. Alle Gespräche die Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement stattfinden werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Gesetzlich verankert ist das BEM in § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dort ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten hat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann." Wie diese Klärung im Detail auszusehen hat, gibt § 167 Absatz 2 SGB IX bewusst nicht vor. In jedem Betrieb und in jeder Dienststelle sind angemessene individuelle Lösungen zu finden. Gesetzlich vorgegeben ist - bei Zustimmung des Betroffenen - lediglich die Beteiligung der zuständigen Interessenvertretung der Beschäftigten (Betriebs- oder Personalrat), bei schwerbehinderten Beschäftigten außerdem die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Soweit für die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und der Vorbeugung erneuter Erkrankung Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen, werden vom Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen.

Kontakt:

BEM-Beauftragter des BFW Dortmund

Carsten Böckmann

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Telefon: 0231 7109-274

 

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