BFW-Dortmund

Maskenpflicht im BFW Dortmund aufgehoben

Dortmund, 16.01.2023. Seit Freitag, dem 13.01.2023 gilt im Berufsförderungswerk Dortmund keine Maskenpflicht mehr – auch nicht im Innenbereich. Grund für die Entscheidung ist das zuletzt moderate Infektionsgeschehen. Das Tragen einer Maske wird jedoch weiterhin empfohlen. Diese Empfehlung gilt besonders dann, wenn Personen für eine längere Zeit im selben Raum verweilen oder der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Das BFW Dortmund behält sich zudem vor, die Maskenpflicht im Rahmen des Hausrechts erneut zu reaktivieren, falls sich die Coronasituation verschlechtern und eine Verschärfung der Hygienemaßnahmen erforderlich machen sollte.

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