BFW-Dortmund

Corona-Lockerungen im BFW

Dortmund, 30.04.2022. Nach wie vor wird seitens der Landesregierung mit der Corona-Schutzverordnung vom 03.04.2022 dazu geraten, sich so zu verhalten, dass man sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.

Dennoch gibt es einige Veränderungen, die auch wir im BFW Dortmund zum 01. Mai 2022 umsetzen.

Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen:

Gibt es noch eine Maskenpflicht im BFW?

Nein. Sowohl die Masken- als auch Testpflicht entfallen. Natürlich dürfen Sie zum Selbstschutz eine Maske tragen und sich regelmäßig testen. Unseren Teilnehmenden und Beschäftigten stellen wir zu diesem Zweck weiterhin medizinische Masken und Schnelltests zur Verfügung.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Eine grundsätzliche Masken- und Testpflicht gilt noch im Fall einer gemeinschaftlichen Unterbringung von Flüchtlingen, sodass im Internatsgebäude Haus 5 weiterhin eine Maske in den öffentlichen Bereichen getragen werden muss. Auf Tests kann im Haus 5 verzichtet werden, sofern die sich dort aufhaltenden Personen vollständig immunisiert sind.

Sind die Freizeitangebote für Teilnehmende geöffnet?

Ja. Es besteht ein uneingeschränktes Angebot im Freizeitbereich. Auch das beliebte Phönix-Stübchen ist wieder geöffnet. Trotzdem bleibt die Empfehlung, möglichst einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Wie sollten sich BFW-Teilnehmende, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, verhalten?

Sollten Sie sich mit dem Corona-Virus infizieren, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in Quarantäne zu begeben.

Für die Zeit der Quarantäne können Teilnehmende nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen frühestmöglich Ihre/n Fallsteuerer:in über das Testergebnis informieren. Diese/r benachrichtigt den/die Lehrgangsleiter:in und den Kostenträger. Gegebenenfalls (abhängig vom Berufsbild) kann während der Quarantäne die Qualifizierung in Form einer online-gestützten Heimlernphase via digitaler und telefonischer Betreuung stattfinden. Das gilt in jedem Fall auch für andere Leistungen des BFW, insbesondere auch für eine ggf. notwendige psychologische oder medizinische Begleitung sowie eine Betreuung durch den/die Fallsteuerer:in.

Unsere Empfehlung für Beschäftigte, Teilnehmende und Gäste des BFW

Das Land NRW appelliert nach wie vor an die Grundregel: Halten Sie weiterhin die allgemeinen AHA-Verhaltensregeln – Abstand, Hygiene, Maske – ein.

Für nicht vollständig geimpfte Personen empfehlen wir nachdrücklich das Tragen einer Maske sowie die Durchführung von täglichen Selbsttests. Wir appellieren an Sie alle, verantwortungsvoll mit der neuen Situation umzugehen!

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf den Seiten des NRW-Gesundheitsministeriums. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de

Bleiben Sie gesund!
Ihr BFW-Team

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