BFW-Dortmund

FAQs: Ihre Fragen – unsere Antworten

Update 16.06.2021 Die landesweiten Lockerungen in der Corona-Pandemie wirken sich auch auf das Berufsförderungswerk Dortmund aus. Wir reagieren frühzeitig auf Veränderungen der Corona-Fallzahlen und auf die neuen Verordnungen der Landesregierung NRW. Zurzeit erreichen uns viele Fragen – hier unsere Antworten:

Gibt es wieder Präsenz-Unterricht im BFW Dortmund?

Präsenzunterricht ist im BFW Dortmund seit dem 08. Juni 2021 wieder möglich. Einzelne Lehrgänge werden tageweise in Präsenz unterrichtet. Teilnehmende erhalten von ihrem Lehrgangsleiter bzw. ihrer Lehrgangsleiterin Informationen wann und an welchen Tagen ihr Lehrgang in Präsenz im BFW unterrichtet wird. Lehrgänge zur Berufsfindung finden grundsätzlich in Präsenz im Reha-Assessment im BFW statt.

Welche Lehrgänge finden online statt?

Zum Schutz vor Ansteckung und zur Reduzierung von Kontakten bietet das BFW Dortmund eine Mischung aus Unterricht in Präsenz und Online-Unterricht an. Teilnehmende werden über ihre Lehrgangsleiter und Lehrgangsleiterinnen darüber informiert, an welchen Tagen ihr Lehrgang Präsenz- bzw. Online-Unterricht (online-gestützte Heimlernphase) haben.

Welche Regelung gilt für die Reha-Vorbereitungslehrgänge?

Die Reha-Vorbereitungslehrgänge (RVL, RVT und VKD) werden, so wie alle übrigen Maßnahmen in Präsenz und Online unterrichtet. Informationen dazu bekommen Teilnehmende von ihren Ausbilderinnen und Ausbildern.

Finden die Maßnahmen zur Berufsfindung im Reha-Assessment weiterhin statt?

Maßnahmen im Reha-Assessment finden in kleinen Gruppen in Präsenz statt. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes auf dem gesamten BFW-Gelände ist Pflicht. Für alle Teilnehmende gilt das Testgebot. Kostenlose Corona-Schnelltests werden von dem BFW Dortmund zur Verfügung gestellt.

Finden Angebote des InCenters weiterhin statt?

Angebote des InCenters finden in Teilpräsenz statt.

Welche Regelung gilt für Prüfungen?

Prüfungen finden unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Abstandsregeln im BFW statt. Rehabilitanden und Rehabilitandinnen werden darüber genau durch ihren Ausbilder oder ihre Ausbilderin informiert.

Was bedeutet die Test-Pflicht im Berufsförderungswerk Dortmund?

Die Auflagen für eine Rückkehr in den Präsenzunterricht durch das Land NRW sind umfangreich. Dazu gehört auch eine Teststrategie. Für Teilnehmende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt das Testgebot zweimal pro Woche. Die kostenlosen Corona-Selbsttests werden zum Unterrichtsbeginn an zwei festgelegten Tagen von dem jeweiligen Ausbilder bzw. der Ausbilderin ausgegeben und gemeinsam im Lehrgangsraum durchgeführt. Wer krankheitsbedingt einen Test verpasst, holt diesen nach Genesung im Medizinischen Dienst (Haus 8) selbstständig nach. Bei vollständiger Corona-Schutzimpfung entfällt die Testpflicht bzw. das Testgebot. Gibt es in einem Lehrgang ein positives Testergebnis gelten die Quarantäne-Bestimmungen des Landes NRW.

Welche Regeln gelten für das Tragen einer Maske im BFW Dortmund?

Auf dem gesamten Gelände und im Gebäude des BFW Dortmund ist das Tragen einer ffp2- oder medizinischen Maske Pflicht. In den Lehrgangsräumen kann der Mund-Nasen-Schutz unter Einhaltung der Regeln zum Abstand und bei ausreichendem Lüften abgesetzt werden.

Gibt es eine Alternative zum Mund-Nasen-Schutz?

Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Berufsförderungswerk Dortmund Pflicht, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Manchen Personen ist es aus medizinischen Gründen nicht möglich, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (ärztliches Attest notwendig). Ob alternativ ein Gesichtsvisier getragen werden kann, hängt von der dann gültigen Verordnung und dem Infektionsgeschehen ab. Aktuell ist das Tragen eines Gesichtsvisiers nicht erlaubt. Alternativ müssten Teilnehmende online am E-Learning teilnehmen.

Wo ist es möglich die Maske abzusetzen, um Luft zu holen?

Das Tragen einer Maske ist anstrengend. Es ist selbstverständlich möglich, das Gelände zu verlassen, um im Freien die Maske abzusetzen und durchzuatmen. Im Bereich hinter dem BFW-Restaurant besteht unter Einhaltung der Abstandsregeln in den Pausenzeiten ebenfalls die Möglichkeit, die Maske kurz abzunehmen.

Welche Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung hat das Berufsförderungswerk getroffen?

Wir haben ein umfangreiches, mit den Behörden abgestimmtes Hygienekonzept erstellt, das sich sehr gut bewährt hat und fortlaufend angepasst wird. Grundlegende Regeln:
- Maskenpflicht
- Testpflicht/-gebot
- Abstand halten
- Hände waschen/desinfizieren
- rechts gehen
- regelmäßiges Lüften der Räume
- Arbeitsplatz vor Arbeitsbeginn desinfizieren
- maximale Personenanzahl in den Räumen beachten

Das BFW hat zusätzliche Putzdienste im Einsatz, die die Handläufe, häufig benutzte Türgriffe und andere häufig genutzte Flächen regelmäßig reinigen. Wir kontrollieren ebenfalls nach Möglichkeit, ob die Masken- und Abstandsgebote tatsächlich eingehalten werden.

Haben das BFW-Restaurant und das BFW-Bistro geöffnet?

Das BFW- Restaurant und das BFW- Bistro haben geöffnet und freuen sich auf alle Teilnehmenden in Präsenz. Im Bistro gibt es noch ein To-Go-Angebot.

Haben die gastronomischen Einrichtungen (Phönix-Stübchen) im BFW geöffnet?

Die gastronomischen Einrichtungen können aktuell nicht geöffnet werden. Wir freuen uns schon jetzt darauf, Sie dort möglichst bald wieder dort begrüßen dürfen.

Welche Regelungen gibt es für die BFW-Freizeitangebote?

Organisierte Freizeitangebote wie die Nutzung des Fitnessraumes, anderer Sportangebote sowie unsere Internatsgemeinschaft in Haus 4 finden sukzessiv wieder statt. Für diese Angebote gilt aber nach wie vor die Testpflicht. Wir bitten alle Teilnehmenden von Zusammenkünften von mehr als 5 Personen auf dem BFW-Gelände abzusehen.

Was mache ich, wenn ich den Verdacht habe, selbst an Covid19 erkrankt zu sein?

Wenn Sie den Verdacht haben, an Covid19 erkrankt zu sein, kommen sie nicht ins BFW, sondern wenden Sie sich umgehend an Ihren Arzt. Die ärztliche Hotline erreichen Sie unter 116117. Bitte informieren Sie Ihren Fallsteuerer oder Fallsteuerin.

Ich muss mich offiziell in Quarantäne begeben. Brauche ich für meine Quarantäne eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von meinem Arzt?

Die Bescheinigung über die Quarantäne, die Sie vom Gesundheitsamt bekommen haben, gilt als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das bedeutet, dass sie keine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt benötigen.

Ich hatte Kontakt mit einer offiziell positiv getesteten Person und gelte als Erstkontakt, was heißt das für mich?

Ganz wichtig: Bitte kommen Sie, wenn Sie mit einer infizierten Person Kontakt hatten, nicht ins BFW, sondern melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Fallsteuerer bzw. Ihrer Fallsteuerin. Sie können dann bis auf weiteres in einer Online-Lernumgebung begleitet werden. Informieren Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt, das Ihnen Informationen für das weitere Verhalten geben wird.

Ich hatte Kontakt mit einer Person, die ganz offiziell in Quarantäne ist, was bedeutet das für mich?

Falls Sie mit einer Person, die sich in Quarantäne befindet, Kontakt hatten, hat dies keinerlei Auswirkungen für Sie. Ihre Qualifizierung kann ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

Warum gelten im BFW zum Teil andere Regelungen als in Schulen?

Das BFW ist eine Bildungseinrichtung für Erwachsene und bekommt zum Teil von den Behörden andere Auflagen als Schulen. Als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation hat das BFW Teilnehmende aus Risikogruppen und damit eine besondere Fürsorgepflicht. Daher ist unser Hygienekonzept besonders stringent einzuhalten. Dies ist zum Schutz aller Teilnehmenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig.

Warum werden alle Teilnehmenden in verschiedene Farbgruppen eingeteilt?

Wir schützen mit der Einteilung in Farbgruppen alle Teilnehmenden vor unnötigen Kontakten. Jede Farbgruppe hat andere Pausenzeiten. Auch an den Raucherpoints und auf den Fluren wird darauf geachtet, dass sich die einzelnen Gruppen nicht vermischen oder unkontrolliert begegnen. Auch das Rückverfolgen von möglichen Kontaktpersonen kann so zielgenauer erreicht werden.

Möglicherweise sind kurzfristige Änderungen in der Corona-Schutzverordnung nicht in unseren FAQs erfasst.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf den Seiten des NRW-Gesundheitsministeriums. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de

Bleiben Sie gesund!

Herzlich, Ihr BFW-Team

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