Update 08.01.2021 Das Berufsförderungswerk Dortmund reagiert seit Beginn der Pandemie frühzeitig auf Veränderungen der Corona-Fallzahlen und auf neue Verordnungen der Landesregierung NRW. Als Reaktion auf die Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021 stellt das BFW Dortmund auf Online-Unterricht um, da der Unterricht nicht mehr in Präsenzform durchgeführt werden darf. Eine Ausnahme gibt es unter anderem für Prüfungen. Maßnahmen zur Berufsfindung finden in Präsenz im Reha-Assessment im BFW Dortmund statt. Zurzeit erreichen uns viele Fragen – hier unsere Antworten:
Zum Schutz vor Ansteckung und zur Reduzierung von Kontakten stellt das BFW Dortmund alle Lehrgänge bis zum 31. Januar 2021 auf E-Learning um. Teilnehmende wurden über ihre Ausbilder über die Umstellung auf die sogenannte online-gestützte Heimlernphase informiert.
Die Reha-Vorbereitungslehrgänge (RVL, RVT und VKD) werden bis zum 31. Januar 2021 ebenfalls auf Online-Unterricht umgestellt. Informationen dazu bekommen Teilnehmende von ihren Ausbilderinnen und Ausbildern.
Maßnahmen im Reha-Assessment finden in kleinen Gruppen in Präsenz statt. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzs auf dem gesamten BFW-Gelände und in allen Räumen Pflicht..
Angebote des InCenters finden auch nur online statt, soweit keine Einzelberatungen stattfinden sollen.
Für Prüfungen, die nicht auf einen Termin nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können, wurde eine besondere Regelung getroffen. Sie finden unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Abstandsregeln im BFW statt. Rehabilitanden und Rehabilitandinnen werden darüber genau durch ihren Ausbilder oder ihre Ausbilderin informiert..
Alle unsere Maßnahmen starten wieder. Die Aufnahme erfolgt digital, ebenso der anschließende Unterricht. Teilnehmende erhalten alle nötigen Informationen am Aufnahmetag von ihren Ausbilderinnen und Ausbildern. Insgesamt starten am 11. Januar 152 neue Teilnehmende ihre Qualifizierung sowie 173 Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die bereits eine Vorbereitungsmaßnahme im BFW Dortmund absolviert haben.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ein Internatszimmer nutzen, mussten, sofern sie keine Prüfung haben, ihre Zimmer mit Beginn des Lockdowns Mitte Dezember verlassen. Für Rehabilitanden und Rehabilitandinnen im Praktikum gibt es Sonderlösungen. Sie müssen sich aber zwingend bei ihrem Fallsteuerer oder ihrer Fallsteuerin melden, damit Sie in eine Liste, die am Empfang hinterlegt ist, eingetragen werden. Alle, die es betrifft, müssen sich übrigens an jedem Anwesenheitstag in diese Liste eintragen.
Das BFW Restaurant und das BFW Bistro haben bis zum 31. Januar 2021 ein eingeschränktes Angebot.
Wenn Sie den Verdacht haben, an Covid19 erkrankt zu sein, kommen sie nicht ins BFW, sondern wenden Sie sich umgehend an Ihren Arzt. Die ärztliche Hotline erreichen Sie unter 116117. Bitte informieren Sie Ihren Fallsteuerer oder Fallsteuerin.
Die Bescheinigung über die Quarantäne, die Sie vom Gesundheitsamt bekommen haben, gilt als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das bedeutet, dass sie keine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt benötigen.
Ganz wichtig: Bitte kommen Sie, wenn Sie mit einer infizierten Person Kontakt hatten, nicht ins BFW, sondern melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Fallsteuerer bzw. Ihrer Fallsteuerin. Sie können dann bis auf weiteres in einer Online-Lernumgebung begleitet werden. Informieren Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Ggf. wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen melden und Ihnen Informationen für das weitere Verhalten geben. Dies kann vereinzelt einige Tage dauern.
Falls Sie mit einer Person, die sich in Quarantäne befindet, Kontakt hatten, hat dies keinerlei Auswirkungen für Sie. Ihre Qualifizierung kann ohne Einschränkungen fortgeführt werden.
Egal ob Sie zu einer Risiko-Gruppe zählen, Engpässe bei der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen haben, wenden Sie sich bitte direkt und vorab an Ihren Fallsteuerer oder Ihre Fallsteuerin. Er/sie wird sich mit dem/der Ausbildern abstimmen und Sie informieren. Gegebenenfalls wird er/sie sich mit dem Kostenträger abstimmen.
Wir haben ein umfangreiches, mit den Behörden abgestimmtes Hygienekonzept erstellt, das sich in den letzten Monaten sehr gut bewährt hat und fortlaufend angepasst wird. Grundlegende Regeln:
- Maskenpflicht
- Abstand halten
- Hände waschen/desinfizieren
- rechts gehen
- Lüften
- Arbeitsplatz vor Arbeitsbeginn desinfizieren
Das BFW hat zusätzliche Putzdienste im Einsatz, die die Handläufe, häufig benutzte Türgriffe und andere häufig genutzte Flächen regelmäßig reinigen. Wir kontrollieren ebenfalls nach Möglichkeit, ob die Masken- und Abstandsgebote tatsächlich eingehalten werden.
Aufgrund der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist das Tragen einer Maske (Mund-Nasen-Schutz) in den meisten Fällen von Veranstaltungen und Versammlungen Pflicht. Es wurde festgelegt, dass auch mit Abstand jeder eine Maske tragen muss.
Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Berufsförderungswerk Dortmund Pflicht, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Wenn das Tragen einer Maske als Mund-Nasen-Schutz aus medizinischen Gründen (Attest notwendig) nicht möglich ist, kann alternativ ein Gesichtsvisier getragen werden. Ansonsten müssten Teilnehmende online am E-Learning teilnehmen.
Das BFW ist eine Bildungseinrichtung für Erwachsene und bekommt zum Teil von den Behörden andere Auflagen als Schulen. Als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation hat das BFW Teilnehmende aus Risikogruppen und damit eine besondere Fürsorgepflicht. Daher ist unser Hygienekonzept besonders stringent einzuhalten. Dies ist zum Schutz aller Teilnehmenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig.
Wir schützen mit der Einteilung in Farbgruppen alle Teilnehmenden vor unnötigen Kontakten. Jede Farbgruppe hat andere Pausenzeiten. Auch an den Raucherpoints und auf den Fluren wird darauf geachtet, dass sie die einzelnen Gruppen nicht vermischen oder unkontrolliert begegnen. Auch das Rückverfolgen von möglichen Kontaktpersonen kann so zielgenauer erreicht werden.
Möglicherweise sind kurzfristige Änderungen in der Corona-Schutzverordnung nicht in unseren FAQs erfasst. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf den Seiten des NRW-Gesundheitsministeriums.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de
Bleiben Sie gesund!
Herzlich, Ihr BFW-Team
Tel.: 0231 7109-0
info@bfw-dortmund.de