BFW-Dortmund

BFW weitet Schutz vor Ansteckung aus - Maskenpflicht vereinzelt auch in Lehrgangsräumen

Zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus hat sich das Berufsförderungswerk Dortmund entschieden, eine Maskenpflicht vereinzelt nun auch in Lehrgangsräumen einzuführen. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW schreibt dies für außerschulische Bildungseinrichtungen zwar nicht vor, dennoch hat sich die Geschäftsleitung des BFW Dortmund aufgrund steigender Fallzahlen dazu entschieden. Sie möchte die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dieser neuen Regelung zu erhöhen. „Wir haben bereits ein Maskengebot auf unserem gesamten Gelände,“ erklärt BFW-Direktor Christian Vogel, „das weiten wir jetzt auf die Unterrichtsräume, in denen aufgrund der Vergrößerung der Teilnehmerzahlen die Abstandsregeln bei Sitzplätzen nicht adäquat eingehalten werden können, aus.“ Hinzu kommen die stringente Einhaltung einer festgelegten Sitzordnung, um Kontakte genau nachverfolgen zu können.

Das BFW Dortmund hat ein umfangreiches Hygienekonzept, das eng mit den Behörden abgestimmt ist. Neben der Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände gibt es zahlreiche Handdesinfektionsmittel-Stationen und mehrmals täglich die Reinigung aller häufig benutzten Flächen, wie z.B. Handläufe, Türklinken, Aufzugknöpfe. Darüber hinaus gibt es im Gebäude ein Rechts-gehen-Gebot, strenge Abstandregelungen und gesonderte Konzepte für das BFW Restaurant.

Für das BFW galt in den Lehrgangsräumen bereits bis zu den Betriebsferien Mitte Juli außerdem ein auf Personen begrenztes maximales Betretungsgebot. Jeder Raum ist dafür genau vermessen und die zulässige Personenanzahl festgelegt worden. BFW-Direktor Christian Vogel: „Bereits vor den Betriebsferien haben wir von unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern immer häufiger von dem Wunsch nach mehr Präsenzunterricht gehört, was wir natürlich verstehen. Inzwischen haben wir für knapp 500 Teilnehmende – also fast die Hälfte – neben dem digitalen Lernen auch wieder Unterricht vor Ort. Wenn wir aber mehr Personen in einzelnen Räumen unter Berücksichtigung der rechtlichen Auflagen zulassen, ist eine Maskenpflicht geboten.“ Die Geschäftsleitung des BFW bittet um Verständnis.

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