BFW-Dortmund

Wiedereinführung der Maskenpflicht im BFW Dortmund

Dortmund, 10.10.2022. Angesichts der bevorstehenden kälteren Jahreszeit ist davon auszugehen, dass sich wieder deutlich mehr Menschen mit dem Coronavirus infizieren. Um Teilnehmende und Mitarbeitende zu schützen, gilt im Berufsförderungswerk Dortmund daher seit dem 01. Oktober 2022 wieder eine Maskenpflicht.

Die Einführung der Maskenpflicht im BFW Dortmund geschieht auch gemäß der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung, wonach die Einrichtungen bei entsprechendem Infektionsgeschehen in Eigenverantwortung und im Rahmen des Hausrechts zusätzliche Hygienemaßnahmen für ihr Haus festlegen sollen. Neben FFP2-Masken ist auch das Tragen medizinischer Masken erlaubt.

Das Tragen einer Maske ist in allen Innenräumen des BFW verpflichtend. In den Büros, Sitzungs- und Besprechungsräumen jedoch nur, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zur nächsten Person nicht eingehalten werden kann und keine Trennwände vorhanden sind. Im BFW-Restaurant gilt die Maskenpflicht während der Essensausgabe. Im Speisesaal soll ersatzweise die Personenverdichtung – soweit möglich – durch Abstände an den Tischen und Schichtbetrieb für die Essenszeiten eingeschränkt werden.

 

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