BFW-Dortmund

Corona-Pandemie: Ihre Fragen – unsere Antworten

29.10.2020. Das Berufsförderungswerk Dortmund reagiert seit Beginn der Pandemie frühzeitig auf die Verordnungen und auf Veränderungen der Corona-Fallzahlen. Zum Schutz vor Ansteckung gibt es daher ein spezielles Hygienekonzept im BFW Dortmund, das mit den Behörden abgestimmt und bei Bedarf überarbeitet wird.

Uns erreichen nun mit Beginn der zweiten Corona-Welle wieder viele Fragen. Hier unsere Antworten:

Das BFW Dortmund liegt in einem Risikogebiet – welche Auswirkungen hat das?

Das BFW Dortmund reagiert mit seinem besonderen und mit den Behörden abgestimmten Hygiene-Konzept auf die Entwicklung der Corona-Fallzahlen. Auch wenn das BFW in einem Risikogebiet liegt, finden bis auf weiteres neben E-Learning auch Lehrgänge in Präsenz oder in Teilpräsenz statt.

Mein Zuhause liegt in einem Risikogebiet- was heißt das für mich?

Solange Pendeln von Ihrem Wohnort zum Arbeitgeber (BFW oder Praktikumsbetrieb) von den Behörden erlaubt ist, hat die Zuordnung Ihres Zuhauses als Risikogebiet keine Auswirkungen.

Was mache ich, wenn ich den Verdacht habe, selbst an Covid19 erkrankt zu sein?

Wenn Sie den Verdacht haben, an Covid19 erkrankt zu sein, kommen Sie nicht ins BFW, sondern wenden Sie sich umgehend an Ihren Arzt. Die ärztliche Hotline erreichen Sie unter 116117. Bitte informieren Sie Ihren Fallsteuerer oder Fallsteuerin.

Bei leichten Erkältungssymptomen ohne Coronaverdacht ist eine Teilnahme am Unterricht erlaubt. Dies gilt umso mehr, wenn auch ein aktueller negativer Corona-Test vorliegt.

Ich muss mich offiziell in Quarantäne begeben. Brauche ich für meine Quarantäne eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von meinem Arzt?

Die Bescheinigung über die Quarantäne, die Sie vom Gesundheitsamt bekommen haben, gilt als offizieller Beleg. Das bedeutet, dass Sie keine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt benötigen.

Ich hatte Kontakt mit einer offiziell positiv getesteten Person und gelte als Erstkontakt, was heißt das für mich?

Ganz wichtig: Bitte kommen Sie, wenn Sie mit einer infizierten Person Kontakt hatten, nicht ins BFW, sondern melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Fallsteuerer bzw. Ihrer Fallsteuerin. Sie können dann bis auf weiteres in einer Online-Lernumgebung begleitet werden. Informieren Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Ggf. wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen melden und Ihnen Informationen für das weitere Verhalten geben. Dies kann vereinzelt einige Tage dauern.

Ich hatte Kontakt mit einer Person, die ganz offiziell in Quarantäne ist, was bedeutet das für mich?

Falls Sie mit einer Person, die sich in Quarantäne befindet, Kontakt hatten, hat dies keinerlei Auswirkungen für Sie. Ihre Qualifizierung kann ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

Sie haben eine rote Mitteilung in Ihrer Corona-Warn-App erhalten. Wie müssen Sie sich verhalten?

Bei einer roten Mitteilung in ihrer Corona-Warn-App, die signalisiert, dass Sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten, kommen Sie nicht ins BFW. Melden Sie sich unverzüglich bei Ihrem Arzt. Falls Sie die Mitteilung im BFW erreicht, verlassen Sie bitte umgehend das Gelände des Berufsförderungswerkes und informieren Sie Ihren Fallsteuerer oder Ihre Fallsteuerin. Wenn Sie Internatsbewohner sind, dürfen Sie das BFW-Zimmer nicht weiter nutzen und müssen auch in diesem Fall das BFW sofort verlassen.

Wer entscheidet, ob für mich E-Learning von zu Hause aus oder Präsenz-Unterricht stattfindet?

Egal ob Sie zu einer Risiko-Gruppe zählen, Engpässe bei der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen haben, wenden Sie sich bitte direkt und vorab an Ihren Fallsteuerer oder Ihre Fallsteuerin. Er/sie wird sich mit dem/der Ausbildern abstimmen und Sie informieren. Gegebenenfalls wird er/sie sich mit dem Kostenträger abstimmen.

Welche Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung hat das Berufsförderungswerk getroffen?

Wir haben ein umfangreiches, mit den Behörden abgestimmtes Hygienekonzept erstellt, das sich in den letzten Monaten sehr gut bewährt hat und fortlaufend angepasst wird. Grundlegende Regeln:

- Maskenpflicht
- Abstand halten
- Hände waschen/desinfizieren
- rechts gehen
- Lüften
- Arbeitsplatz vor Arbeitsbeginn desinfizieren

Das BFW hat zusätzliche Putzdienste im Einsatz, die die Handläufe, häufig benutzte Türgriffe und andere häufig genutzte Flächen regelmäßig reinigen. Wir kontrollieren ebenfalls nach Möglichkeit, ob die Masken- und Abstandsgebote tatsächlich eingehalten werden.

Das Tragen einer Maske (Mund-Nasen-Schutz) ist im gesamten BFW auch während des Unterrichts in den Lehrgängen Pflicht. Warum müssen Masken im BFW durchgehend getragen werden?

Aufgrund der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist das Tragen einer Maske (Mund-Nasen-Schutz) in den meisten Fällen von Veranstaltungen und Versammlungen Pflicht. Es wurde festgelegt, dass auch mit Abstand jeder eine Maske tragen muss.

Gibt es eine Alternative zum Mund-Nasen-Schutz?

Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Berufsförderungswerk Dortmund Pflicht, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Wenn das Tragen einer Maske als Mund-Nasen-Schutz aus medizinischen Gründen (Attest notwendig) nicht möglich ist, kann alternativ ein Gesichtsvisier getragen werden. Ansonsten müssten Teilnehmende online am E-Learning teilnehmen. Bitte informieren Sie Ihren Fallsteuerer oder Ihre Fallsteuerin über Ihr Attest.

Warum gelten im BFW zum Teil andere Regelungen als in Schulen?

Das BFW ist eine Bildungseinrichtung für Erwachsene und bekommt zum Teil von den Behörden andere Auflagen als Schulen. Als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation hat das BFW Teilnehmende aus Risikogruppen und damit eine besondere Fürsorgepflicht. Daher ist unser Hygienekonzept besonders stringent einzuhalten. Dies ist zum Schutz aller Teilnehmenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig.

Warum werden alle Teilnehmenden in verschiedene Farbgruppen eingeteilt?

Wir schützen mit der Einteilung in Farbgruppen alle Teilnehmenden vor unnötigen Kontakten. Jede Farbgruppe hat andere Pausenzeiten. Auch an den Raucherpoints und auf den Fluren wird darauf geachtet, dass sch die einzelnen Gruppen nicht vermischen oder unkontrolliert begegnen. Auch das Rückverfolgen von möglichen Kontaktpersonen kann so zielgenauer erreicht werden.

Wieso vermischen sich die Farbgruppen beim Frühstück/Abendessen im BFW-Restaurant?

Die Einteilung in unterschiedliche Farbgruppen ist beim Frühstück und Abendessen nicht nötig, da im gesamten BFW-Restaurant die Abstände aufgrund der Raumgröße und der Trennwände aus Plexiglas am Sitzplatz gut eingehalten werden. Für die Mittagszeit, die viele Teilnehmende nutzen, gelten die festgelegten Pausenzeiten.

Sollte es einen zweiten Lockdown geben, was bedeutet das für die BFW-Internatsbewohner?

Bei einem zweiten Lockdown in Form eines Betretungsverbots werden wir alle Internatsbewohner rechtzeitig informieren. Wir stellen sicher, dass jeder seine persönlichen Sachen sowie wichtige Gegenstände, z. B. Medikamente, Schlüssel u.a., aus seinem Zimmer holen kann. Jeder behält sein Zimmer es muss niemand ausziehen!

Wenn Sie im Praktikum sind und die Entfernung zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Praktikumsbetrieb zu weit ist, um täglich den Betrieb aufzusuchen, wenden Sie sich bitte an Ihren Praktikumsbetreuer oder Praktikumsbetreuerin. Wir finden gemeinsam eine Lösung!

Möglicherweise sind kurzfristige Änderungen in der Corona-Schutzverordnung nicht in unseren FAQs erfasst. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf den Seiten des NRW-Gesundheitsministeriums. https://www.mags.nrw/

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