Integrative Berufliche Rehabilitation von Personen mit Hörbehinderung (IBRH)
IBRH richtet sich an Menschen mit einer erworbenen Hörbeeinträchtigung. Durch die Hörbehinderung können sie ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben oder haben behinderungsbedingt Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Prinzipiell sind sie jedoch arbeitsfähig.
Zur Abklärung der Eignung und Neigung für eine berufliche Tätigkeit ist ein berufliches RehaAssessment® im Berufsförderungswerk Dortmund vorgesehen. In einer vierwöchigen Testung wird in Bezug auf die berufliche Eignung insbesondere festgestellt, wie die Kommunikation der Hörbehinderten mit der hörenden Umwelt verbessert werden kann. Dabei werden behinderungsspezifische Bedürfnisse für berufliche Qualifizierung besonders berücksichtigt, wie beispielsweise ein erhöhter Zeitbedarf, technische oder visuelle Hilfen oder ein Gebärdensprachdolmetscher.
Auch die Abklärung, welche Hilfen am zukünftigen Arbeitsplatz erforderlich sind, ist Bestandteil des RehaAssessment®.





