Integrative Berufliche Rehabilitation von Personen mit Hörbehinderung (IBRH)

IBRH richtet sich an Menschen mit einer erworbenen Hörbeeinträchtigung. Durch die Hörbehinderung können sie ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben oder haben behinderungsbedingt Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Prinzipiell sind sie jedoch arbeitsfähig

An die Hörtechnische Grundqualifizierung kann sich entweder eine direkte Wiedereingliederungsmaßnahme, eine 24-monatige Berufsausbildung, eine kürzere Individualmaßnahme oder eine Teilqualifizierung anschließen.

Die erarbeitete Hörtaktik wird nun erprobt und gefestigt. Ausgebildet wird nach dem erwachsenengerechten Konzept der Handlungsorientierten Ausbildung. In Lernorten, die die berufliche Alltagssituation widerspiegeln, werden eigenverantwortlich realitätsnahe Projekte bearbeitet. Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Eigenverantwortung und Selbstständigkeit werden gefördert.

Die Teilnehmenden werden durch gesamten Prozess durch eine Fallsteuerin begleitet.